Die Schwerpunkte der Anwaltskanzlei von Dr. Michael E. Kurth, LL.M. liegen im Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Zusätzlich besitze ich vertiefte Kenntnisse im internationalen Strafrecht. Natürlich werde ich auch bei Ordnungswidrigkeiten für Sie tätig.

Die Kanzlei befindet sich in der Nähe des Museums "Haus der Geschichte" in Bonn-Kessenich. Die Kanzlei wurde von mir im Jahr 2004 gegründet. Seit dem
Jahr 2011 besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Harald Kunze, der vornehmlich im Autokauf- und Verkehrsrecht tätig ist.

Zögern Sie nicht, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten, wenn Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden. Als Beschuldigter steht man den Ermittlungsbehörden oft hilflos gegenüber. Die Erfahrung zeigt, dass eine effektive Verteidigung gerade im Anfangsstadium entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist.

Neben dem Strafrecht übernehme ich auch Mandate aus dem Bereich des Internetrechts. Dies gilt insbesondere für Abmahnungen wegen Marken- oder Urheberrechtsverletzungen. In schöner Regelmäßigkeit kommt es zu Massenabmahnungen und die Inhaber von Telekommunikationsanschlüssen werden aufgefordert, Schadensersatz zu zahlen. Hier kann mit einer sachgerechten Beratung viel Geld gespart werden.

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In Krisensituationen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch persönlich kurzfristig zur Verfügung. In der Kanzlei Dr. Kurth wird sehr viel Wert auf eine persönliche und umfassende Beratung gelegt.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes gilt zu Unrecht als teuer. Honorare richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und halten sich im Rahmen. Fragen Sie mich einfach zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen genaueren Eindruck von der Kanzlei Dr. Kurth machen.

Rechtsanwalt Dr. Kurth (http://www.drkurth.com)